Dieses Gebäude verbindet die Gebäude 1, 2 und 5 als Fußgängerübergang. Der Fußgängerübergang verbindet die Treppenhäuser und die Flure der genannten Gebäude auf Höhe des 1. OG. Im EG befindet sich ein separater Eingang, von denen die Flure und Treppenhäuser erreichbar sind. Von hier aus ist auch ein separater Zugang zum Gebäude 9 möglich.